Es ist nicht rechtens den Ausweis als Pfand zu verlangen. Ersetzt durch Art. 4 AGB
Bei Wahlmanipulation bleibt der Aktuelle Präsident weiterhin Präsident oder es gibt neuwahlen.
Es gelten 30% Steuern bei jedem kauf. Dies kann im Preis beinhaltet sein muss jedoch nicht!
Diese 30% sind vom Nettopreis zu entnehmen und an die Staatskasse zu zahlen. Ersetzt durch Art. 5 AGB
entfallen
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Bei nicht-verbrauchs ware gilt Standardmäßig eine 3 Tägige zurückgabe Garantie falls nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Hierbei muss der volle Preis erstattet werden wobei die Steuern jedoch der Staat behält.
Bei AGBs und anderen Verträgen müssen beide Parteien ausdrücklich zustimmen! "Wenn du das liest stimmst du zu das du..." wäre somit nicht Rechtmäßig
Firmen dürfen keinerlei Illegale Fahrzeuge verkaufen ansonsten wird ein Bußgeld in höhe von 8000€ fällig!
Firmen sind vollständig kostenlos benötigen jedoch Lizenzen.
Autohandel Lizenz um Autos zu verkaufen.
Beförderungs Lizenz für Taxi und Busunternehmen (Kommerzieller Transport von Fahrgästen
Glücksspiel Lizenz für Casinos (Siehe §6)
Transport Lizenz für Logistik Unternehmen
Bau Lizenzen für Bauunternehmen
Zusätzliche Lizenzen (Andere) wie Zum Beispiel Einzelhandels Lizenz oder die Bank-Lizenz Ersetzt durch §3 AGB, Lizenzen benötigt laut §3 Abs. 3 AGB
Um sich ein Einkommen verdienen zu können brauch man eine Firma. Donuts verkaufen etc. wäre hierbei noch gestattet bei höheren beträgen (3 Stellig lol) nicht.
Bei Fake-Angeboten muss eine Strafe in höhe von 3000€ gezahlt werden. Als Fake-Angebot gilt wenn man beispielsweise sagt "Nur heute um 20% reudziert" aber das angebot nach einer Woche immernoch gilt. Standardmäßig dürfen Angebote nur 3 Tage gehen. (Sondergenehmigung bei der Regierung einholen)
Falls nicht anders vereinbart oder angegeben sind Steuern immer inklusive.
Jedes Fahrzeug muss mit einer Hupe ausgestattet sein. (Sirenen sind Illegal) Ersetzt durch §2 FZGB
Jedes Fahrzeug muss mit Blinkern sowie Warn-Blinkern ausgestattet sein wobei die Blinker nach einem Mittleren Unfall weiterhin funktionieren müssen. (1.500€ Bußgeld)
Jedes Fahrzeug muss Rücklicht, Bremslich, Scheinwerfer sowie Nebelscheinwerfer besitzen. Hierbei müssen die Scheinwerfer Weiß oder Alt-Gelb sein. Oldtimer sowie Kleinstfahrzeuge müssen keine Nebelscheinwerfer besitzen. (300€ Bußgeld für falsche Lichtfarbe laut BCIN #4) (350€ Bußgeld für fehlende Lichter sowie Fahrzeugstilllegung. BCIN #5)
Fahrzeuge müssen vorne und hinten mit Kennzeichen ausgestattet sein.
Falls ein vorderes Kennzeichen nicht möglich ist, muss dies mit der Polizei abgesprochen werden. Ersetzt durch §4 FZGB
Die Kennzeichen müssen BCIN Norm #1 - #3 befolgen! (Zwischen 100€-3500€ Bußgelder von über 1000€ dürfen nur vom Gericht verhängt werden. | Bußgeld sowie wenn vom Gericht angeordnet Fahrzeug Beschlagnahmung.) Ersetzt durch §4 FZGB
Wenn man bei einer Fahrprüfung einen Fehler macht gilt man automatisch als Durchgefallen und muss erneut bezahlen.
LKWs sowie Busse müssen einen Feuerlöscher sowie Verbandskasten haben. Ersetzt durch §3 FZGB
Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Bremsleuchten sind vorgeschrieben.
Standlich ist bei oldtimern nicht vorgeschrieben.
Die Bremsleuchten müssen auch bei Fahrassistenten angehen.
Das Modifizieren von fremden Fahrzeugen ohne eine gültige Tuning Lizenz ist illegal und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000€ und 4 Hafteinheiten bestraft werden.
Falsche Blinkerfarbe 250€ Bußgeld. (BCIN #4)
Unterbodenbeleuchtung 200€ Bußgeld sowie Fahrzeug Stilllegung bis Änderung.
Zu hoher Spoiler: 200€ Bußgeld sowie Fahrzeug Stilllegung bis Änderung.
Hauptstraße innerhalb der Stadtgrenze: 80 km/h Ersetzt durch § 5 Abs. 1 FZGB
Hauptstraße außerhalb der Stadtgrenze: 100 km/h Ersetzt durch § 5 Abs. 1 FZGB
Seitenstraßen: 60 km/h Ersetzt durch § 5 Abs. 1 FZGB
Feldwege: 30 km/h Ersetzt durch § 5 Abs. 1 FZGB
Landstraßen: 80 km/h Ersetzt durch § 5 Abs. 1 FZGB
Autobahn: 60 - Unbegrenzt (Richtgeschwindigkeit: 130 km/h) Ersetzt durch § 5 Abs. 1 sowie 4 FZGB
Flughafen Gelände: 30 km/h Ersetzt durch § 5 Abs. 1 FZGB
Flughafen Taxiway (Mit Sondergenehmigung): 15 km/h Ersetzt durch § 5 Abs. 1 FZGB
Bei einer Abgeschlossenen Wette muss der Verlierer der Wette dementsprechend nachkommen.
Um ein Casino auf BrickStadt (Webseite, Discord oder Ingame) betreiben zu dürfen brauch man eine Glücksspiel Lizenz welche in der Beschreibung angehängt wird. Diese Glücksspiel-Lizenz wird mit einem entgeld in höhe von 4000€ erhoben.
Casinos müssen ihren umsatz versteurn, nicht nur den Gewinn. Das heißt wenn ein Spieler 100€ bezahlt und verliert muss 50% (50€) an die Staatskasse bezahlt werden. Wenn ein Spieler jetzt 100€ bezahlt und 100€ gewinnt muss das Casino 50€ Steuern zahlen. (50% insgesamt)
Bei Illegalem Glücksspiel (Ohne Lizenz) darf man seinen Vollen Verlust zurückklagen. (Zusätzlich zu Schadensersatz)
Bei Glücksspiel muss es eine Chance geben zu gewinnen.
Unter Glücksspiel zählt:
Kartenspiele (Poker, usw)
Tischspiele (Roulette, usw.)
Sportwetten
Daily Fantasy Sports
Lotterien
Spielautomaten
Firmennamen gelten automatisch als ein registriertes Markenrecht.
Weitere registrierte Markenrechte müssen mit 1.500€ gekauft werden.
Patente müssen von der Regierung oder Polizei genehmigt werden und kosten zwischen 500,€-2.000€
Falls gegen Markenrechte verstoßen wird, müssen Unternehmen erst eine Unterlassungserklärung abgeben bevor Strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden dürfen.
Falls gegen das Markenrecht weiterhin Verstößen wird sind Unterlassungsklagen zusammen mit Schadensersatz erlaubt.
Bei Verstoß gegen Copyright darf direkt eine Unterlassungsklage begonnen werden.
Mord: 15 Hafteinheiten
Totschlag: 12 Hafteinheiten
Bewaffneter Raubüberfall: 9 Hafteinheiten
Terroranschlag: 10 Hafteinheiten (Geplanter Anschlag)
Menschenhandel: 8 Hafteinheiten
Vergewaltigung: 7 Hafteinheiten (Einer Person etwas bewusst anzutun ohne deren Einverständnis)
Hassverbrechen: 8 Hafteinheiten (Verbrechen welches einer bestimmten Gruppe zum Opfer kommt)
Bewaffnete Entführung: 12 Hafteinheiten
Hochverrat: 8 Hafteinheiten Ersetzt durch Staatsverrat siehe 12.
Organisierte Bandenkiminalität: 13 Hafteinheiten
Schussabgabe auf außenstehende Parteien (wie Rettungskräfte) 15 Hafteinheiten
Staatsverrat 20 Hafteinheiten Ersetzt durch AGB GG
Erpressung: 6 Hafteinheiten
Betrug: 4 Hafteinheiten
Schwerer Betrug: 6 Hafteinheiten (Vom Schwerem Betrug ist die Rede wenn der Schaden 10.000€ übersteigt.)
Drogenhandel: 5 Hafteinheiten (Illegalen Nicht Medizinischen Berauschungsmittel)
Raubüberfall: 5 Hafteinheiten
Diebstahl: 3 Hafteinheiten
Diebstahl eines Einsatzfahrzeuges: 8 Hafteinheiten (Vom Einsatzfahrzeug ist nur die Rede wenn das Fahrzeug an einer Aktiven Einsatzfahrt beteiligt war.)
Bedrohung: 3 Hafteinheiten
Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte: 4 Hafteinheiten
Brandstiftung: 6 Hafteinheiten (Bewusst einen Brand zu legen)
Waffenschmuggel: 7 Hafteinheiten
Illegaler Waffenbesitz: 3 Hafteinheiten
Illegaler Waffengebrauch: 4 Hafteinheiten
Fälschung: 5 Hafteinheiten
Stalking: 2 Hafteinheiten
Drogenkonsum: 3 Hafteinheiten
Schwerer Eingriff in den Straßenverkehr: 3-9 Hafteinheiten sowie ein Bußgeld
Entführung: 7 Hafteinheiten
Verstoß gegen Waffengesetze (Siehe Discord): 9 Hafteinheiten
Hausfriedensbruch: 2 Hafteinheiten
Amtsanmaßung: 5000€ Bußgeld und 3 Hafteinheiten.
Schussabgabe: 9 Hafteinheiten
Beihilfe zur Flucht: Hälft der verbleibenden Strafe des Ausgebrochendem (Aufgerundet)
Korruption: 1940€ sowie Fristlose Kündigung
Fehlgeschlagener Selbstmord: 12 Hafteinheiten
Beihilfe zum Selbstmord: 10 Hafteinheiten sowie 7000€ Bußgeld
Schadensersatz muss dann gezahlt werden wenn ein Objekt beschädigt wurde. (Maximal 50.000€)
Ersatz muss dann gewährleistet werden wenn ein Objekt zerstört wurde hierbei darf auch ein Ersatzgegenstand angeboten werden. (Gleichen wert oder höher)
Schmerzensgeld muss dann gewährleistet werden wenn eine Person Mutwillig Physisch oder Psychisch beinträchtigt wird.
Geregeltes Schmerzensgeld muss dann geleistet werden wenn eine Person "versehntlich" zu schaden gekommen ist. Anders als bei §3 Nr. 3 entscheidet hierbei das Gericht die höhe der Strafe und nicht die Person.
Keine Erste-Hilfe geleistet: 400€ Bußgeld (Falls Person fatale folgen erleidet darf dies erhöht werden auf 999l)Todessfggggggggggggggggg
Beleidigung hängt von schwere der Beleidigung ab und muss vor gericht geklärt werden da dies eventuell auch ein verstoß gegen §3 Nr. 3/4 birgt.
Drogenbesitz ab 6g ist Strafbar mit 500€ pro Gramm. Ab 500g ist von Drogenhandel auszugehen und somit auch als §2 Nr. 4 Strafbar.
Trunkenheit am Steuer: 1000€ Bußgeld sowie 15 Einheiten Fahrverbot!
Verstoß gegen Umweltgesetze: Muss vor Gericht geklärt werden.
Verstoß gegen Datenschutz Gesetz: 1000€ Bußgeld
Verleumdung: 1000€
Uhrheber Verstoß muss vor gericht geklärt werden!
Falschparken: 700€
Schwarzfahren: 1400€ sowie Einzug des Fahrzeuges durch den ADAC
Geschwindigkeitsübertretung: 3€ pro km/h (5km/h Toleranz) Ersetzt durch § 5 Abs. 5 und 6 FZGB
Missbrauch von Notruf: 6000€ sowie Einsatzkosten
Nötigung muss vor Gericht geklärt werden.
Eingriff in den Straßenverkehr 1000€-13000€ Bußgeld
Vandalismus: Schadensersatz sowie 1000€ Bußgeld
Unterschlagung: Schadensersatz sowie 2 Hafteinheiten
Illegale Beleuchtung am Fahrzeug: 900€ Bußgeld sowie Einzug des Fahrzeuges
Fehlende Beleuchtung am Fahrzeug: 800€ Bußgeld sowie Einzug des Fahrzeuges
Zu Dunkle Beleuchtung des Fahrzeuges: 400€ Bußgeld
Illegaler Autohandel: 6790€ (Verkauf von Illegalen Fahrzeugen)
Illegaler Massen-Autohandel: 300€ (Autohandel im großen Stil ohne Lizenz)
Nicht bezahlte Steuern: Das doppelte der eigentlichen Steuern
Gefärbtes Kennzeichen: 2580€ Bußgeld sowie Stilllegung des Fahrzeuges
Unerlaubtes befahren nicht gekennzeichneter Wege: 2000€
Unerlaubtes befahren des Flughafengeländes: 4000€ sowie eventuelle anklage aufgrund von Terrorrismus
Fehlendes Nummernschild: 1841€ Bußgeld sowie Stilllegung des Fahrzeuges
VKU verursacht: 3 Minuten Fahrverbot, Schadensersatz (max. 7500€) und Einsatzkosten
Vermummung: 3059€ Bußgeld
Führerschein vergessen: 8000€
Ohne Licht gefahren: 4000€ Bußgeld
Sonder Signal verwendet ohne Einsatzfahrt: 1094€ Bußgeld
Fahrt ohne Einsatz: 4000€ Bußgeld sowie degradierung.
Fahrzeug für Außerdienstliche Aktivitäten verwendet: 2480€ Bußgeld
Helikopter ohne Einsatz verwendet: 1094€ Bußgeld
Mutwillig Fahrzeuge beschädigt: 8100€ Bußgeld
Patienten gegen ihren Willen behandeln: Schmerzensgeld sowie Degradierung und 1000€ Bußgeld
Falsche Verwendung von Staatseigentum: Degradierung sowie ein 8000€ Bußgeld sowie Schadensersatz
Staatseigentum Zweck entfremdet: 9000€ Bußgeld und Schadensersatz
Im Dienst muss man immer 0,0 Promille haben.
Polizisten sind dazu verpflichtet einer fragenden Person ihre Personalien zu geben.
Einsatzkräfte müssen alle gleich behandeln.
Die Hupe ist nur dann gestattet wenn sie den anderen Fahrer überholen möchten oder ihn auf eine Gefahr hinweisen wollen: 5€ Verwarngeld, 30€ Bußgeld Ersetzt durch §2 FZGB
Rotlicht Verstoß
Einfacher Verstoß (Ampel war <1 Sekunde Rot) 120€
Mit Gefährdung: 220€
Mit Unfallfolge / Sachbeschädigung: 260€
Rotlich Verstoß (Ampel war >1 Sekunde Rot) 230€
Mit Gefährdung: 330€
Mit Sachbeschädigung: 390€
Fahrerflucht begangen wird mit einer Geld Strafe in höhe von 1000€ bestraft und kann auch zum Führerschein entzug führen.
Dies gilt wenn eine Person keine Angemessene Zeit nach einer Straftat gewartet hat um die Personal-Feststellung durchzuführen oder wenn eine Person sich von dem Unfall entfernt bevor eine Personen Feststellung durchgeführt werden konnte. Sobald die Personalien von der Polizei (keine 3. Partei) aufgenommen wurde, darf sich die Person vom Unfallort/Tatort entfernen außer die Polizei erbittet anderweitig.
Fahrzeug nach Unfall nicht Kenntlich gemacht bzw. die Unfallstelle nicht abgesichert sofern möglich: 300€ Bußgeld
Straße nach einem Unfall nicht geräumt bzw. den freien Verkehr nicht gewährleistet sofern möglich: 300€ Bußgeld
Parken gegenüber Grundstücks einfahrt ist nur erlaubt falls noch die Möglichkeit besteht das Grundstück problemlos zu verlassen / zu betreten, falls sie der Eigentümer des zugeparkten Grundstückes sind dürfen sie jedoch gegenüber ohne einschränkungen parken. Bei Verstoß 350€ Bußgeld
Bei parken an unübersichtlichen / engen Straßen / engen stelle einer Straße darf ein Bußgeld von 300€ verhängt werden.
Bei Parken mit Verkehrs Behinderung erhöht sich der Betrag auf 500€
Falls hierbei sogar Rettungsfahrzeuge blockiert werden erhöht sich dieser Betrag auf 1000€
Als "eng" gilt sofern die Straße nur eine Spur in eine richtung hat und kein Seitenstreifen existiert wo man ohne behinderung parken könnte.
Auf Radweg/Fußweg geparkt: 100€ Bußgeld
Als Fuß-/Radweg gelten automatisch jedoch nicht beschränkt zu Bordsteinen. Einige Beispiele wäre die Hauptkreuzung oder der kleine Bordstein am krankenhaus.
Wenn dies eine Behinderung/Unfall/Gefährdung zur folge hat lann sich dieser Betrag auf bis zu 500€ erhöhen.
In der 2. Reihe geparkt: 500€ Bußgeld
Dieses Bußgeld kann aufgrund von Behinderung/Unfall/Gefährdung sich auf bis zu 1000€ erhöhen.
Mit 2. Reihe wird bezeichnet hinter einem Parkplatz zu parken. Hierbei gilt zum beispiel wenn der Parkplatz bei der Polizei-Wache bereits belegt ist und man sich einfach neben/hinter dem belegten Parkplatz stellt.
Wenn man vor einer Zufahrt parkt kann hierbei eine Grund bußgeld von 100€ enthoben werden kann jedoch auf bis zu 1000€ erhöhrt werden durch Feuerwehrzufahrt, Rettungskräfte blockiert usw.
wenn sie Andersweitig wiederrechtlich geparkt haben wird ein Bußgeld in höhe von 300€ fällig. Darunter gehören, ist jedoch nicht beschränkt zu; Das Bußgeld kann auf bis zu 3500€ erhöht werden.
Einfahrten
Bushaltestellen
Behindertenparkplatz
Elektro-Auto Parkplatz
Carsharing Parkplatz
Privat-Parkplatz
Auf/An der Autobahn geparkt
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt
Nicht Platzsparend geparkt
In Fußgängerzone geparkt
In einer Pannenbucht geparkt
Sonder Regelungen für Busse
Warnblinklicht nicht eingeschaltet vom Linienbus trotz nährung entsprechender Haltestelle 500€ Bußgeld
Warnblinklicht nicht eingeschaltet vom Linienbus trotz halt an entsprechender Haltestelle 500€ Bußgeld
Missbäuchlich das Warnblinklicht eingeschaltet: 100€ Bußgeld
Inbetriebnahme des Busses trotz fehlendem / defektem Feuerlöscher: 100€ Bußgeld
Inbetriebnahme des Busses trotz nicht vorhandenden Erste-Hilfe kasten. 100€ Bußgeld
Überholen Ersetzt durch §6 FZGBDer heimliche Aufmarsch Ersetzt durch
Bußgelder vereinheitlicht auf 400€
Innerorts Rechts überholt 50€ Bußgeld
Außerorts Rechts überholt 100€ Bußgeld
Geschwindigkeit beim Überholtwerden erhöht: 300€ Bußgeld
Seitenabstand beim überholen nicht eingehalten: 100€ Bußgeld
Überholen im Überholverbot: 100€ Bußgeld
Mit Gefährdung: 300€ Bußgeld
"Elefantenrennen" 300€ Bußgeld
Mit Gefährdung: 500€ Bußgeld
Bus mit aktivierter Warnblinkanlage überholt: 300€ Bußgeld
Bus an einer Haltestelle überholt: 300€ Bußgeld
An einem Bus an Haltestelle schneller als Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren: 300€ Bußgeld
Warnblinker
Keine Warnblinkanlage vorhanden: 1500€ Bußgeld
Warnblinklicht falsch genutzt: 100€ Bußgeld
Beim Abschleppen keine Warnblinker aktiviert gehabt 100€ Bußgeld
Bei liegengebliebenden Fahrzeug kein Warnblinker aktiviert: 500€ Bußgeld
Bei bildendem Stau kein Warnblinker aktiviert gehabt: 100€ Bußgeld
Das Warnblinklicht darf außerdem bei einer Gefährlichen / Ungewissen Verkehrslage eingeschaltet werden.
Die Warnblinker dürfen genutzt werden um Temporär im Parkverbot zu stehen.
Licht Falsch benutzt: 100€ bis 3000€ Bußgeld
Nicht Vorfahrt gewährt: 300€ Bußgeld
Hierbei hat die Hauptstraße immer vorfahrt
Offroad fahren bzw. das fahren außerhalb von Offiziellen Straßen kostet 100€ hierbei ist das Fahren zu ausgewählten Camping Plätzen erlaubt.
Um zum führen eines Fahrzeuges berechtigt zu sein muss man ein Führerschein besitzen.
Der Erwerb eines Fahrzeuges ohne einen Führerschein zu besitzen ist verboten.
Man benötigt keinen Führerschein für PKWs welche auf 15 km/h gedrosselt sind.
Trunkenheit am steuern. (mehr als 0,5 Promille) Es kann ein Bußgeld von 3000€ sowie ein Führerschein Entzug geben.
Man darf keinerlei Bewusstseinsverändernden Stoffen im Blut haben bzw. konsumiert haben bevor man auto fährt. (4000€ Strafe + Führerschein Entzug)
Wenn sie sich nicht in der Lage fühlen Auto zu fahren dann fahren sie bitte Taxi/Bus da dies zu Gefährdung des Verkehrs führen kann. (2000€ Strafe + Führerschein Entzug)
Waffen dürfen ausschließlich vom Staat verkauft und erworben werden.
Langwaffen (AWM, G38) dürfen nicht frei getragen werden.
Man darf Langwaffen im Auto transportieren und mitsich führen jedoch nicht aktiv getragen werden
Als ausnahme gelten:
Für die Jagd
Für einen bestimmten Notfall
Um eine Waffe legal vom Staat erwerben zu dürfen wird ein Waffenschein vorgeschrieben.
Die Desert Eagle darf man Frei herum tragen.
Man darf mit Waffen nicht zielen oder schießen.
Hierbei gilt bereits das blose zielen oder androhen der Waffe als Bedrohung zum bedrohen als nätigung für bedrohung ist somit eine Straftat.
Die Schussabgabe mit einer Schusswaffe ist strengstens untersagt und kann laut §2 Nr. 22 bestraft werden.
Beide oben genannte Straftaten können zum Waffenschein verlust führen.
Sobald eine andersweitige Straftat begangen wird, wird der Waffenschein entzogen.
Waffen dürfen nicht weitergegeben werden.
Man kann eine Waffe jederzeit bei der Polizei abgeben um ein wenig geld zu bekommen oder bei einer Rückkaufaktion.
Falls man eine Waffe, Granate oder andere Nah/Fernkampfwaffen findet muss man die Polizei rufen, sich und andere vom Gefahren bereich entfernen und andere personen warnen. Die Polizei gibt hierbei einen Findetlohn aus und entweder sprengt es kontrolliert oder verwahrt es.
Das Gericht behält sich vor jedem den Waffenschein zu entziehen und ggf. eine Sperre auszusprechen.
Man darf bis zu 6g Beräuschungsmittel für den Eigenbedarf besitzen. (Solange man über 20 Jahren ist)
Es ist verboten Drogen weiterzugeben, zu verkaufen oder andersweitig zu verbreiten.
Man darf keine Pflanzen anbauen welche zur herstellung von Bewusstseinsverändernden Stoffen genutzt werden können. Eine Lizenz kann im ausnahme fall bei der Polizei beantragt werden.
Das darf keinerlei Betäubungs-/Berauschungsstoffe über 6g bei sich tragen.