Eine Firma kostet 5.000€ und muss innerhalb von 2 Wochen Aktivität vorweisen ansonsten wird diese Geschlossen und alle Markenrechte gehen verloren. Dies beinhaltet ebenfalls ein Markenrecht um das Logo sowie Namen der Firma zu schützen.
Markenrecht verhindert das andere Firmen und Personen deine Eigenmarke nutzen können. Automarken welche in Reallife existieren können nicht Geschützt werden, für diese muss eine Firma gegründet werden. Marken welche nur im Workshop existieren können frei Gegründet werden.
Jedes Markenrecht kostet 1.000€ jedes weitere dann jeweils +1.000€, das vierte Markenrecht würde somit 4.000€ kosten.
Jedes Markenrecht muss innerhalb von 4 Wochen genutzt werden, falls nicht, verfällt das Markenrecht automatisch und wird zur Auktion freigegeben oder gelöscht.
Eine Firma darf maximal 3 Markenrechte besitzen. Um mehr Markenrechte zu erwerben, muss die Firma nachweisen, dass sie die bisherigen Marken aktiv nutzt.
Firmen sind dazu verpflichtet die notwendige Lizenz aufzuweisen um die von der Lizenz beschriebenen Aktivität durchführen zu dürfen, bei Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 4.000 Euro enthoben.
Für den Handel und Vertrieb von Fahrzeugen, sowohl Neu- als auch Gebrauchtwagen.
Erlaubt den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilien.
Für den Betrieb von Restaurants, Bars, Cafés und Catering-Diensten.
Diese Lizenz erlaubt den Betrieb von Werkstätten für die Herstellung, Reparatur und Wartung von Maschinen, Fahrzeugen und anderen technischen Geräten
Für Beratungen, Handwerksdienste und andere kundenorientierte Dienstleistungen.
Erforderlich für Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister.
Erlaubt den Betrieb von öffentlichen Transportmitteln, wie Taxis oder Bussen.
Für Unternehmen, die Warenlogistik und Lieferdienste betreiben.
Erlaubt den Abbau von natürlichen Ressourcen wie Metallen und Mineralien.
Erforderlich für den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften wie Supermärkten und Lebensmittelläden
(1) Jeder Bürger ist verpflichtet, jederzeit einen gültigen Ausweis mitzuführen und auf Verlangen eines Staatsbeamten vorzuzeigen.
(2) Es ist nicht rechtens, den Ausweis eines Bürgers als Pfand oder Sicherheit zu verlangen.
(3) Jeder Bürger ist verpflichtet, auf Anfrage eines Staatsbeamten wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und seinem Aufenthaltsort zu machen.
(4) Jeder Bürger ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Straftaten mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren und seine Kenntnisse mitzuteilen.
(1) Für jeden Kauf von Waren oder Dienstleistungen wird eine Umsatzsteuer von 30% erhoben.
(2) Die Umsatzsteuer ist vom Nettopreis der Ware oder Dienstleistung zu entnehmen.
(3) Die Umsatzsteuer ist vom Verkäufer oder Dienstleister an die Staatskasse abzuführen.
(4) Verkäufer und Dienstleister sind verpflichtet, der Staatskasse die korrekte Zahlung der Umsatzsteuer nachzuweisen. Die Nachweise sind 3 Monate aufzubewahren.
(5) Steuerhinterziehung, insbesondere durch falsche Angaben, wird mit einer Geldstrafe in Höhe des dreifachen hinterzogenen Betrags und weiteren Strafen geahndet.
(1) Für jeden Kauf von Waren oder Dienstleistungen wird eine Umsatzsteuer von 30% erhoben.
(2) Die Umsatzsteuer ist vom Nettopreis der Ware oder Dienstleistung zu entnehmen.
(3) Die Umsatzsteuer ist vom Verkäufer oder Dienstleister an die Staatskasse abzuführen.
(4) Verkäufer und Dienstleister sind verpflichtet, der Staatskasse die korrekte Zahlung der Umsatzsteuer nachzuweisen. Die Nachweise sind 3 Monate aufzubewahren.
(5) Steuerhinterziehung, insbesondere durch falsche Angaben, wird mit einer Geldstrafe in Höhe des dreifachen hinterzogenen Betrags und weiteren Strafen geahndet.