ADAC Regeln
Fahrzeug-Regeln
Das Bergefahrzeug (Der LKW) ist ausschließlich für Chef und Stellv. Chef
Man darf sämtliche Fahrzeuge nur mit Führerschein Fahren.
Die Führerschein kosten werden nicht vom ADAC gedeckt und man muss diesen selbst kaufen und bezahlen.
Man braucht Führerschein Klasse B um bei dem ADAC arbeiten zu dürfen.
Gebäude Regeln
Im Gesamten Gebäude gilt ausdrückliches Rauchverbot
Bitte leise reden. (Wir brauchen keine Schreigeister)
Weitere Regeln
Falls die Polizei zum Unfall gerufen wurde muss gewartet werden bis deren arbeit beendet wurde.
Fahrzeuge müssen zur ADAC Werkstatt geschleppt werden
Falls der Fahrzeug halter das Fahrzeug nicht innerhalb von 2 RP Sitzungen abholt darf das Fahrzeug verkauft/verschrottet werden.
Für eine Abschleppung darf bis zu 100€ verlangt werden wovon der Abschlepper 50% behalten darf.
Ber Vor-ort Reperaturen muss das doppelte gezahlt werden als wenn man abgeschleppt werden würde.
Für Vor-ort Reperaturen darf der Schaden nicht mehr als 1500€ betragen. (licht abgefallen u.ä.) Der Fahrer darf 50% behalten.
Die Reperaturkosten müssen vom Fahrzeughalter übernommen werden. Falls das Fahrzeug repariert werden konnte müssen die Reperaturkosten Individuell festgelegt werden.
Die Reperaturkosten dürfen maximal 10.000€ betragen, falls diese höherliegen muss das Fahrzeug an eine Firma / richtige Werkstatt übergeben werden, wobei der ADAC provisionen vom Werkstattbesitzer bekommen darf.
Falls die Reperaturkosten über des Fahrzeugwertes liegen gilt dies als Totalschaden und der Fahrzeughalter muss dieses Fahrzeug neukaufen und muss das alte verschrotten. (Wobei er ein Eisen bekommt)
Letzte Änderung: 18:07 am 07.03.2024 (EST)